Sehr geehrte VISIdent-Anwender*innen,
mit der Einführung des EBZ zum 01.07.22 erwartet die Praxen eine Vereinfachung des Plangenehmigungsverfahrens, wobei Anträge direkt aus VISIdent an die Krankenkassen versandt werden und über KIM dann wieder zeitnah eine Antwort erfolgt.
Alle Praxen sollen in diesem Zusammenhang zum Start des 3. Quartals die notwendigen Module, je nach Einsatz in Ihrer Praxis, für die Bereiche Zahnersatz, Kieferorthopädie und Kieferbruch erworben haben. Die digitale Plangenehmigung von PAR-Plänen wird erst in 2023 erfolgen.
Eine Installation in den Praxen erfolgt ab Juli 2022 nach Abklärung aller Voraussetzungen (KIM).
Alle EBZ-Module von VISIdent wurden von der KZBV in einem Eignungsfeststellungsverfahren geprüft und genehmigt.
Die einzelnen Module werden bezuschusst. BDV liegt aktuell noch keine weitere Information zu Höhe und Abwicklung vor.
Weitere Fragen zu den EBZ-Modulen beantwortet gerne unsere Hotline unter der bekannten Rufnummer. Zu darüber hinaus gehende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KZV.