Was ist die Elektronische Patientenakte (ePA)?
Eine zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur soll die elektronische Patientenakte (ePA) werden. Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen enthalten, und so eine zentrale, vollständige und digitale Dokumentation über den Patienten ermöglichen. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der Daten ermöglicht. Während Informationen in Krankenakten bislang primär in der Hoheit der Arztpraxen, Kliniken und Krankenversicherungen lagen, sollen die Versicherten nun selbst in die Lage versetzt werden, den Überblick und die Kontrolle über die eigene Akte zu bekommen. Die erste zahnärztliche Anwendung wird das Bonusheft sein. Patienten müssen dann nicht mehr das Papierbonusheft mitbringen, da die Vorsorgeuntersuchungen in der ePA gespeichert werden können.
Ab dem 1. Januar 2021 können sich gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden und die ePA beantragen. Die gesetzlich Versicherten erhalten diese in Form einer App, die auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen.
Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten selbstverständlich freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
Bei der ePA handelt es sich um eine freiwillige Anwendung und entbindet den Arzt nicht von seiner Pflicht zur Primärdokumentation. Um Zugang zur ePA zu bekommen, bedarf es einer Authentifizierung über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder eines elektronischen Praxisausweises (SMC-B). Um die Interoperabilität und den Datenaustausch zu gewährleisten, müssen die Anbieter klare Auflagen erfüllen sowie ein Zertifikationsverfahren der gematik durchlaufen.
Die ePA sorgt für mehr Transparenz und eine bessere medizinische Betreuung
Mit der ePA erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind: Ärzte, Zahnärzte, Kliniken oder Apotheken. Damit können Patienten eine sehr viel aktivere Rolle einnehmen, als in der Vergangenheit.
Die Informationen in der ePA sind übergreifend verfügbar und können zwischen den verschiedenen Leistungserbringern ausgetauscht werden. Dies bedeutet einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel: Alle medizinischen Daten sowie der komplette Gesundheitsverlauf stehen zur Verfügung, sobald diese Informationen tatsächlich benötigt werden. Das verschafft den Beteiligten einen detaillierten Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und unterstützt sie bei der bestmöglichen Therapieentscheidung. So werden Doppelbehandlungen weitgehend vermieden und die Transparenz steigt – sowohl für den Patienten als auch für die Leistungserbringer.
Informationen sind digital verfügbar
Medizinische Daten können auf verschiedene Weise in die Akte eingestellt werden: Patienten können Dokumente selbst hochladen, lokal speichern oder auch ganz aus der Akte entfernen. Zusätzlich kann medizinisches Personal die Daten in der ePA ergänzen – und das sogar, ohne dass der Patient dabei anwesend sein muss.
Die ePA kann verschiedene Daten und Dokumente enthalten, wie etwa:
- Patienteninformationen
- Befunde und Diagnosen
- Impfpass
- Kinderuntersuchungsheft und Mutterpass
- Pflegedokumentationen
- Therapiedokumentationen
- Zahnbonusheft
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet zahlreiche Vorteile
Es gibt eine ganze Reihe von Vorteilen der ePA – sowohl für Patienten als auch für Leistungserbringer. Daten lassen sich automatisch zwischen ePA und PVS synchronisieren, so dass alle autorisierten Ärzte sowie die Patienten jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Informationen haben.
Diese fallübergreifende Dokumentation ermöglicht eine lückenlose Behandlungshistorie, die Doppelbehandlungen vermeiden hilft, Zeit spart, die Kosten senkt und im Idealfall den Behandlungsprozess und die Medikation von der Diagnose bis zur Therapie verbessert.
Patientendaten werden zentral gespeichert
Im Gegensatz zu den Telematikinfrastruktur-Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) oder elektronischer Medikationsplan (eMP) werden die Daten der elektronischen Patientenakte auf Servern gespeichert. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
eGK als digitaler Schlüssel zur ePA
Auf die Daten in der ePA lässt sich ausschließlich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Heilberufsausweis (eHBA) zugreifen. Leistungserbringer können nur nach erfolgter Autorisierung durch den Patienten auf die ePA zugreifen. Ein Zugriff durch den Betreiber soll damit verhindert werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis
Der Arzt/Zahnarzt veranlasst die Datenübertragung vom PVS in die elektronische Patientenakte (ePA)
Sofern es der Patient autorisiert, kann der Arzt/Zahnarzt selektiv Daten aus seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hochladen. Die hochgeladenen Daten sind nur Kopien der Daten aus dem PVS in der Praxis. Insofern hat der behandelnde Arzt zu jeder Zeit Zugriff auf alle Daten in seinem PVS. Die Patienten-Daten werden erst nach Autorisierung durch den Patienten und durch aktives Anstoßen durch den Arzt in die ePA hochgeladen. Wichtig dabei ist, dass die Betreiber der elektronischen Patientenakte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die in der ePA oder im PVS gespeicherten Daten haben.
Die ePA bietet ein umfassendes Rollen- und Rechte-Konzept
Grundsätzlich sind alle Daten in der ePA Eigentum des Patienten. Dieser kann seine Daten zu jeder Zeit einsehen, Inhalte ändern, hinzufügen oder auch löschen. Ärzte können grundsätzlich nur nach Autorisierung durch den Patienten auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen. Dazu nutzt der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Alleine der Patient entscheidet, wer auf seine ePA wie zugreifen darf. So kann er bspw. dem behandelnden Arzt eine temporäre Zugriffsberechtigung geben, sodass dieser auch ohne Anwesenheit des Versicherten, etwa im Nachgang an einen Behandlungstermin, Dokumente in die ePA einstellen kann.
VISInext ePA-Modul seitens gematik zugelassen
Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur Konnektorschnittstelle für den Funktionsumfang: ePA; Verfahrensschlüssel ZLS_Konf-PS_BDVPS_003022
Das VISInext ePA-Modul
Das VISInext ePA-Modul ermöglicht Ihnen eine direkte Einsicht in wichtige Dokumente, wie beispielsweise Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder. Somit ist ein reibungsloser Informationsaustausch gewährleistet und Wartezeiten oder das Anfordern der Dokumente entfallen.
Um Dokumente einsehen zu können, muss der Patient – entweder über eine Smartphone-App oder über das Terminal – die entsprechende Berechtigung gewähren. Dabei wird unter den Kategorien „Dokumente des Versicherten, des Leistungserbringers und des Kostenträgers“ unterschieden zwischen denen der Patient entscheidet, ob er eine Berechtigung zur Einsicht erteilt oder nicht.
Aufrufbar ist die ePA über ein Slideover im Hamburger-Menü in den Patienten-Stammdaten.
Haben Sie die ePA ausgewählt, erscheint zunächst die Ansicht, in welcher der Aktenanbieter des Patienten ermittelt werden muss.
Der Aktenanbieter muss pro Patient einmalig ermittelt werden, außer dieser ändert den Anbieter.
Nach erfolgreicher Anbindung zum Aktenanbieter, hat man die Möglichkeit Berechtigungen anzufordern, sofern diese noch nicht vom Patient erteilt wurden.
Wurde die Berechtigung, die der Patient in der Dauer der Gültigkeit einschränken kann, erfolgreich bestätigt, öffnet sich der eMP:
Falls der Patient keine Berechtigung erteilt hat oder diese widerruft, aktualisiert sich der Vorgang beim nächsten Aufruf.
Nun haben Sie die Möglichkeit Dokumente einzusehen, nach Autoren, Einstellern und Namen zu filtern oder selbst Dokumente einzustellen.
Vorgefertigte Formulare oder eigene gespeicherte Formulare V-Doc erleichtern das Erstellen und begünstigen Zeitersparnis im Praxisalltag. Über die Vorlagenfunktion, lassen sich ebenfalls Details zum Ersteller speichern, um diese mit einem „Klick“ ausfüllen zu können und somit Zeit zu sparen. Zudem lassen sich mehrere Dokumente in einem Vorgang hochladen.
Zusätzlich werden die Dokumente, die aus der ePA in die lokale Praxisakte gespeichert werden, im Behandlungsblatt dokumentiert und sind von dort aus aufrufbar und man hat eine Einsicht in die ePA-Dokumentendetails.
VISInext ePA-Modul – notwendige technische Ausstattung:
- VISInext ePA-Modul
- mindestens einem eHealth-Konnektor in Verbindung mit dem
- Praxisausweis (SMC-B) und einem
- stationären Kartenterminal,
- einem eHBA (bzw. elektronischen Zahnarztausweis)
- ggf. einem zusätzlichen Kartenterminal
Quellen: vdds.de, gematik.de, kbv.de, digitales-gesundheitswesen.de
Autor: summ-it