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Telematikinfrastruktur - BDV bietet verschiedene TI-Module für VISInext und VISIdent

BDV erweitert VISInext und VISIdent um diverse TI-Module

Telematikinfrastruktur - BDV bietet verschiedene TI-Module für VISInext und VISIdent

BDV ist Telematikinfrastruktur-Dienstleister

VISInext NFDM-Modul

Was ist Notfalldatenmanagement (NFDM)?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kann auf Wunsch des Patienten ein Notfalldatensatz (NFD) gespeichert werden. Dieser Notfalldatensatz steht in Notfallsituationen und nach Eingabe der PIN durch den Patienten auch in regulären Behandlungssituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung. Zum sogenannten Notfalldatenmanagement (NFDM) gehört auch der „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE). Dieser kann nur ausgelesen oder angelegt werden, wenn eine SMC-B oder eHBA mit der Fachrolle Arzt vorliegt.

Notfalldatenmanagement auf der eGK

Das Notfalldatenmanagement umfasst zwei Datensätze, die auf der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten hinterlegt sein können. Das Anlegen dieser Datensätze ist eine freiwillige Wahlmöglichkeit des Patienten.

1. Der Notfalldatensatz (NFD)

Der NFD soll in Notfallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden und somit direkt gezielte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie einzuleiten.

Da für die Anlage eines Notfalldatensatzes ein umfassendes Bild zu Diagnosen, Allergien, besonderen Hinweisen und der Medikation benötigt wird, ist im Regelfall die Anlage in der hausärztlichen Praxis anzuraten. Dennoch können die Patienten bei Einwilligung einen NFD durch Zahnärzte anlegen bzw. aktualisieren lassen. Dieser Datensatz wird nach Eingabe der PIN durch den Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ermöglicht einen sicheren Austausch von Informationen zwischen allen Beteiligten im medizinischen Gesundheitswesen.

2. Der Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE)

Neben dem Notfalldatensatz (NFD) kann auch ein „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE) auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patientin oder des Patienten gespeichert sein. Der DPE enthält z. B. Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Organspende-Ausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Zahnärzte können auf diesen Datensatz nicht zugreifen (es sei denn, es liegt eine SMC-B oder einen eHBA mit der Fachrolle Arzt vor), insofern wird hier nicht weiter darauf eingegangen.

Die Relevanz des Notfalldatenmanagement für die Dentalbranche

Eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab, dass Patienten fast flächendeckend Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten und zur Blutgruppe machen wollen. Über 80 Prozent erachten auch Informationen zur Medikamenteneinnahme, zu Implantaten und Prothesen als sinnvoll.

Das Notfalldatenmanagement stößt auch bei den Leistungserbringern auf breite Zustimmung: 96% der Befragten bewerten das NFDM positiv, so das Ergebnis einer gematik-Umfrage. Ein Notfalldatensatz (NFD) erweist sich für Dentalpraxen als nützlich, um Erkrankungen, komplexe Krankengeschichten, Diagnosen, (Dauer-) Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten, Schwangerschaft und relevante medizinische Informationen frühzeitig und im Zusammenhang überblicken zu können.

Telematikinfrastruktur - BDV bietet verschiedene TI-Module für VISInext und VISIdent

VISInext NFDM-Modul seitens gematik zugelassen

Bestätigung der Konformität des Primärsystems zur Konnektorschnittstelle für den Funktionsumfang: NFDM; Verfahrensschlüssel ZLS_Konf-PS_BDVPS_003029

VISInext NFDM-Modul der BDV GmbH - Telematikinfrastruktur - gematik Zulassung

Das VISInext NFDM-Modul

Logo VISInext der BDV GmbH

Das NFDM (Notfalldatenmanagement) ist ein freiwilliger Datensatz auf der eGK des Patienten. Dieser Datensatz kann mitunter folgende Informationen enthalten:

  • Stammdaten des Patienten
  • Notfallkontaktdaten
  • Diagnosen
  • Medikamente
  • Behandelnde Ärzte
  • Ablage Ort der Einverständniserklärung

Die Einsicht in diesen Datensatz ermöglicht einer Zahnarztpraxis, in akuten Notfallsituationen einen schnellen Zugriff auf die notwendigen notfallmedizinischen Informationen. Auch während der Diagnostik und der Therapiefindung kann können die Daten des NFDM als lohnenswerte Unterstützung dienen.

Der Patient entscheidet ob er einen lesenden oder einen bearbeitenden Zugriff gewährt.

Das VISInext NFDM-Modul ermöglicht der Zahnarztpraxis, diese Daten einzusehen oder zu bearbeiten. Die Einsicht ohne das entsprechende Modul ist für die Zahnarztpraxis nicht möglich.

VISInext NFDM-Modul der BDV GmbH - Telematikinfrastruktur

20 Diagnosen erfassbar.

VISInext NFDM-Modul der BDV GmbH - Telematikinfrastruktur

Ebenfalls bis zu 20 Medikamente auf einen Blick.

VISInext NFDM-Modul der BDV GmbH - Telematikinfrastruktur

Momentan können 3 Behandler im NFDM hinterlegt werden.

VISInext NFDM-Modul der BDV GmbH - Telematikinfrastruktur

Bei einem Kassenwechsel ist eine Übertragung der Daten von einer alten eGK auf eine neue eGK Problemlos über das NFDM-Modul möglich.

Die notwendige technische Ausstattung zur Nutzung des VISInext NFDM-Moduls besteht aus:

  • VISInext NFDM-Modul
  • mindestens einem eHealth-Konnektor in Verbindung mit dem
  • Praxisausweis (SMC-B) und einem
  • stationären Kartenterminal,
  • einem eHBA (bzw. elektronischen Zahnarztausweis)
  • einem zusätzlichen Kartenterminal

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    Quellen: vdds.de, kzbv.de, quintessenz-news.de/empamts-nfdm-kzbv-informiert-ueber-neue-ti-anwendungen/
    Autor: summ-it

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    Wir sind persönlich für Sie erreichbar: Montag – Freitag 08:30 – 13:00 und 13:30 – 17:00 Uhr. Udo Bartel - BDV Branchen-Daten-Verarbeitung GmbH

    Udo Bartel
    Geschäftsleitung Dental
    Tel: +49 2301 910 910

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